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Versorgung mit Wasser

Die Stadtwerke Einbeck GmbH bieten die Versorgung mit Wasser zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV)" vom 20.06.1980 zu nachfolgenden Preisen:

Preisregelung Wasser*
brutto netto
Arbeitspreis Euro/m3 1,71 1,60
Leistungs-/Ver­rechnungs­preis Euro/Monat bei einer Zähler­größe von:
Qn 2,5–6 3,21 3,00
Qn 10 4,28 4,00
Qn 15 26,75 25,00
Qn 40 32,10 30,00
Wasserzählerstandrohre**
brutto netto
Bereit­stellungs­preis Euro je ange­fangenem Kalender­monat 5,35 5,00
* Hinweise zu den Preisregelungen
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jeden abgenommenen Kubikmeter (m3) Wasser. Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Bereitstellung der Leistung. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und ggf. vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen. Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit 7 %) in Rechnung gestellt. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in der „AVBWasserV“ und in den „Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Einbeck GmbH“ festgelegt.

** Hinweise zur Verwendung von Wasserzählerstandrohren
Die Wasserentnahme am Unterflurhydranten ist nur über Wasserzählerstandrohre erlaubt. Die Wasserentnahme durch eigene Wasserzählerstandrohre ist bei den Stadtwerken Einbeck GmbH anzumelden. Die Stadtwerke stellen Standrohrzähler gegen eine Kaution von 100,00 Euro zur Verfügung. Die hinterlegte Kaution wird nach Rückgabe und Rechnungslegung angerechnet. Für die Beschädigungen durch den Einsatz eines Standrohrzählers, am Standrohrzähler und für den eventuellen Verlust haftet der Kunde.
 
 

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